March 31, 2020

Gesetzesänderung zur Vermeidung durch COVID-19 verursachter Insolvenzen in Deutschland

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Der Bundestag hat am 25. März 2020 in einem beschleunigten Verfahren ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der SARS-CoV2-Virus Pandemie (COVID-19-Pandemie) beschlossen, das am 27. März 2020 vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 I Nr. 14 S. 569) veröffentlicht wurde („Gesetzesänderung“). Ziel der Gesetzesänderung ist es, unter anderem, Insolvenzen von Unternehmen zu verhindern, die in Folge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die insolvenzrechtsbezogenen Änderungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.

Die Gesetzesänderung geht weit über die vorherige Ankündigung des Bundesjustizministeriums hinaus. Diese hatte darauf hingedeutet, dass die Änderungen der Insolvenzordnung im Wesentlichen den in der Vergangenheit gewährten Entlastungen folgen würden, insbesondere den Entlastungen, die zur Abmilderung der Auswirkungen der Fluten in Deutschland im Jahr 2016 gewährt worden waren. Die Gesetzesänderung adressiert jedoch nahezu alle insolvenzbezogenen Pflichten und Beschränkungen, welche insolvente Schuldner typischerweise treffen und eine positive Fortführungsprognose der betroffenen Unternehmen und ihre Fähigkeit, weiter als going concern zu wirtschaften, ausschließen würden.

Klicken Sie hier, um die vollständige Meldung zu lesen: Gesetzesvorschlag zur Vermeidung von COVID-19-bezogenen Insolvenzen in Deutschland.

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